Rechtsprechung
VK Sachsen-Anhalt, 15.01.2016 - 3 VK LSA 77/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 19 Abs 2 S 4 VergabeG ST 2012, § 8 Abs 2 Nr 3 VOB/A, § 16 Abs 6 Nr 3 VOB/A, § 16 Abs 8 VOB/A
Vergabeverfahren für Bauleistungen: Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot; Wertung von Nebenangeboten - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- VK Sachsen-Anhalt
§ 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A, § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A
Rechtmäßiges Vergabeverfahren - Zulassung von Nebenangeboten
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebot darf gewertet werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebot darf gewertet werden! (VPR 2016, 115)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebot darf gewertet werden! (IBR 2016, 305)
Papierfundstellen
- ZfBR 2016, 520
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13
Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 15.01.2016 - 3 VK LSA 77/15
Der Beschluss des BGH vom 07.01.2014 (X ZB 15/13) basiere in den Geltungsbereich eines europaweiten Vergabeverfahrens und sehe keine Anwendung im Unterschwellenbereich vor.Denn diese Auffassung der Antragstellerin basiert auf dem von ihr selbst angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 07.01.2014 (X ZB 15/13).
- BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10
Regenentlastung
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 15.01.2016 - 3 VK LSA 77/15
Eine analoge Anwendung dieser Regelungen im Unterschwellenbereich kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil keine ungewollte Regelungslücke vorliegt (BGH, Urteil v. 30.08.2011 - Az.: X ZR 55/10).Bei der Zulassung von Nebenangeboten außerhalb des Geltungsbereichs des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden die Grundfreiheiten des Primärrechts der Europäischen Union und die Gebote der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz gewahrt, wenn in den Vergabeunterlagen vorgegeben wird, dass Ausführungsvarianten eindeutig und erschöpfend beschrieben werden und alle Leistungen umfassen müssen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind, und dass bei nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelten Leistungen im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistungen zu machen sind (BGH, Urteil vom 30.08.2011 - X ZR 55/10).